Meine Beratungsleistungen im Bereich Raumordnungsrecht und Bauplanungsrecht umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:
Das Raumordnungsrecht und das Bauplanungsrecht spielen bei der Projektierung und Realisierung von Vorhaben der Erneuerbaren Energien regelmäßig eine zentrale Rolle.
Projektentwickler, Vorhabenträger und Investoren berate und vertrete ich in der Raumordnung und Bauleitplanung zur strategischen Vorbereitung von Genehmigungsanträgen. Hierzu gilt es frühzeitig zu erkennen, an welcher Stelle im Planungsraum aktuell oder zukünftig ein Windenergievorhaben, eine Photovoltaikanlage oder ein Batteriespeicher mit den Vorgaben der Regionalplanung und der Bauleitplanung in Einklang stehen.
Halten Genehmigungsbehörden, Träger der Regionalplanung oder Standortgemeinden einem Vorhaben regionalplanerische Vorgaben, Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne entgegen, prüfe ich im Einzelfall auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung, ob und inwieweit dies zu Unrecht geschieht.
Meine Beratungsleistungen im Bereich Genehmigungsrecht umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:
Das Genehmigungsrecht ist entscheidend für die Zulassung von Anlagen der Erneuerbaren Energien. Aus einer Vielzahl von Verfahren verfüge ich über langjährige Erfahrung im Umgang mit Genehmigungsbehörden, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Die fundierte und zielgerichtete Begleitung von Antragstellern in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ist Hauptbestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Mit der Genehmigungsbehörde und den jeweiligen Fachbehörden verhandle ich alle projektrelevanten Fragen des Artenschutzrechts, Bauordnungsrechts, Bauplanungsrechts, Denkmalschutzrechts, Immissionsschutzrechts, Luftverkehrsrechts, Naturschutzrechts, Wasserrechts und benachbarter Rechtsgebiete
Meine Beratungsleistungen im Bereich Energierecht umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:
Mit erheblicher Erfahrung aus der Energiewirtschaft berate und vertrete ich Mandanten zu allen Fragen des Ausschreibungsverfahrens nach dem EEG, insbesondere für Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Anlagenbetreiber berate ich zum Netzanschluss ihrer Anlagen und zur Netzeinspeisung des dezentral erzeugten Stroms.
Transformationsaffine Unternehmer berate ich zur Eigenversorgung und Direktlieferung jenseits des Rechtsrahmens des EEG, bspw. zur Gestaltung von Power-Purchase-Agreements.
Maßgeschneiderte Lösungen für dezentrale Energiekonzepte biete ich für Immobilieneigentümer, die lokal produzierte Energie im Rahmen der Quartiersversorgung selbst nutzen oder Mieter im Rahmen eines Mieterstrommodells mit grünem Strom versorgen möchten.
Meine Beratungsleistungen im Bereich Immobilien umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:
Das öffentliche Baurecht regelt in einer Vielzahl von Normen die Zulässigkeit von Bauvorhaben und schränkt dadurch die Baufreiheit von Unternehmen und Privatpersonen ein.
Kommunen nutzen zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf ihrem Gemeindegebiet regelmäßig Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Fehlt es an diesen Bauleitplänen, befindet sich ein geplantes Vorhaben ggf. im unbeplanten Innenbereich oder im planungsrechtlichen Außenbereich.
In diesem Spannungsfeld aus Planungshoheit und Baufreiheit, aus öffentlichen und privaten Interessen berate und vertrete ich durchsetzungsstark Bauunternehmer, Investoren, Projektentwickler und Privatpersonen, damit diese ihre Vorhaben zeitnah und wirtschaftlich realisieren können.
Konsensorientierte Zusammenarbeit mit Gemeinden, Verwaltung und Politik ist ein Schlüssel zum Erfolg, um Baurecht für Immobilien zu schaffen. Eine schlüssige Verhandlungsstrategie ist ein weiterer Grundstein, um Bauprojekte erfolgreich umzusetzen. Hierbei unterstütze ich meine Mandanten – von der ersten Idee bis zur finalen Vermarktung ihrer Immobilie.
Fingerspitzengefühl und die Stärke, etwaige Konflikte nicht nur juristisch, sondern zuallererst kommunikativ zu lösen, ergänzen mein fachliches und technisches Verständnis. Wenn nötig, setze ich geltendes Recht gerichtlich durch.
Meine Beratungsleistungen im Bereich Infrastruktur umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:
Infrastrukturvorhaben müssen vielfältige rechtliche Anforderungen einhalten, insbesondere des jeweiligen Fachplanungsrechts. Es umfasst alle Rechtsfragen, die sich bei der Zulassung von Großprojekten in Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren ergeben. Dazu gehören das einzuhaltende Verfahrensrecht sowie diverse materiell-rechtliche Vorgaben. Die Öffentlichkeit ist an diesen Zulassungsverfahren regelmäßig umfassend zu beteiligen, sie dauern nicht selten mehrere Jahre und sind oft politisch und bei der betroffenen Bevölkerung umstritten.
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die infolge von Infrastrukturmaßnamen unmittelbar im Wege der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke oder mittelbar durch Immissionen – wie bspw. Lärm oder Erschütterungen – betroffen sind, bedürfen einer frühzeitigen sowie strategischen Beratung und Vertretung.
In derartigen Fällen geht es zunächst darum, rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und darauf hinzuwirken, dass den Auswirkungen des Infrastrukturvorhabens in der Planfeststellung – etwa durch Erlass von Schutzauflagen – angemessen Rechnung getragen wird. Andernfalls kommt eine Anfechtung des betreffenden Planfeststellungsbeschlusses im Klagewege in Betracht.
Der Planfeststellung unterliegen Infrastrukturvorhaben wie bspw. Abfalldeponien, Bahnhöfe, Bergbauvorhaben, Flugplätze, Gasleitungen, Schienenwege, Straßen, Stromtrassen und Wasserstraßen.
Im Bereich Infrastruktur berate und vertrete ich betroffene Unternehmen, Gemeinden, Landwirte und Privatpersonen, bei nachhaltigen Infrastrukturvorhaben auch Vorhabenträger. Bei meiner Tätigkeit arbeite ich eng mit Ingenieuren, Umweltexperten, Sachverständigen und Planungsbüros zusammen.
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