Öffentliches Recht für Vorhaben, 
Verhandlungen & Verfahren

Erneuerbare Energien

Raumordnungsrecht & Bauplanungsrecht

Meine Beratungsleistungen im Bereich Raum­ordnungs­recht und Bau­planungs­­recht umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:

  • Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit von Plänen aller Planungs­ebenen
  • Landesentwicklungspläne
  • Raumordnungspläne
  • Zielabweichungsverfahren
  • Befristete Untersagungen
  • Flächennutzungspläne
  • (Vorhabenbezogene) Bebauungspläne
  • (Strategische) Umweltprüfung
  • Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Verfahrensfragen 
  • Normenkontrollen
  • Veränderungssperren
  • Zurückstellung von Baugesuchen

Das Raumordnungsrecht und das Bauplanungsrecht spielen bei der Projektierung und Realisierung von Vorhaben der Erneuerbaren Energien regelmäßig eine zentrale Rolle. 

Projektentwickler, Vorhabenträger und Investoren berate und vertrete ich in der Raumordnung und Bauleitplanung zur strategischen Vorbereitung von Genehmigungsanträgen. Hierzu gilt es frühzeitig zu erkennen, an welcher Stelle im Planungs­raum aktuell oder zukünftig ein Windenergievorhaben, eine Photovoltaikanlage oder ein Batteriespeicher mit den Vorgaben der Regionalplanung und der Bauleitplanung in Einklang stehen. 

Halten Genehmigungsbehörden, Träger der Regionalplanung oder Standortgemeinden einem Vorhaben regiona­l­planerische Vorgaben, Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne entgegen, prüfe ich im Einzelfall auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung, ob und inwieweit dies zu Unrecht geschieht. 

Genehmigungsrecht

Meine Beratungsleistungen im Bereich Genehmigungsrecht umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete:

  • Erstellung von Antragsunterlagen
  • Abstimmung des Umfangs und des Inhalts erforder­licher Fachgutachten (bspw. Schall, Schatten, Standsicherheit)
  • Prüfung von Erhebungen und Kartierungen (bspw. Avifauna)
  • Artenschutzrecht 
  • Eingriffsregelungen, Naturschutzrecht
  • Natura-2000-Gebiete, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturschutzgebiete
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Screeningtermin, Scopingtermin, Verfahrensfragen 
  • Behördenbeteiligung
  • Öffentlichkeitsbeteiligung 
  • Erörterungstermin
  • Belastende Inhalts- und Nebenbestimmungen
  • Widerspruchsverfahren
  • Abwehr von Drittrechtsbehelfen (Nachbarn, Umweltvereinigungen, Kommunen, Fachbehörden)
  • Umweltrechtsbehelfsgesetz
  • Umweltinformationsgesetz
  • Repowering
  • Rückbau von Anlagen 
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen 

Das Genehmigungsrecht ist entscheidend für die Zulassung von Anlagen der Erneuerbaren Energien. Aus einer Vielzahl von Verfahren verfüge ich über langjährige Erfahrung im Umgang mit Genehmigungsbehörden, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. 

Die fundierte und zielgerichtete Begleitung von Antragstellern in Genehmigungs­verfahren für Windenergieanlagen, Photovoltaik­anlagen und Batteriespeicher ist Hauptbestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Mit der Genehmigungsbehörde und den jeweiligen Fachbehörden verhandle ich alle projektrelevanten Fragen des Artenschutzrechts, Bauordnungsrechts, Bauplanungsrechts, Denk­malschutzrechts, Immissionsschutzrechts, Luftverkehrsrechts, Naturschutzrechts, Wasserrechts und benachbarter Rechts­gebiete  

Energierecht

Meine Beratungs­leistungen im Bereich Energierecht umfassen unter anderem die folgenden Themen­gebiete:

  • Ausschreibungsverfahren EEG
  • Förderung nach EEG
  • Direktlieferung
  • Eigenversorgung
  • Energiespeicher
  • E-Mobilität
  • Netzanschluss
  • Netznutzung
  • PPA
  • Dezentrale Energieversorgung
  • Quartierslösungen
  • Mieterstrom

Mit erheblicher Erfahrung aus der Energie­wirtschaft berate und vertrete ich Mandanten zu allen Fragen des Aus­schrei­bungs­verfahrens nach dem EEG, insbeson­dere für Wind­energie- und Photovoltaikanlagen. Anlagenbetreiber berate ich zum Netzanschluss ihrer Anlagen und zur Netz­ein­speis­ung des dezentral erzeugten Stroms. 

Transformations­affine Unternehmer berate ich zur Eigen­versorgung und Direktlieferung jenseits des Rechts­rahmens des EEG, bspw.  zur Gestaltung von Power-Purchase-Agreements. 

Maßgeschneiderte Lösungen für dezentrale Energie­konzepte biete ich für Immobilien­eigentümer, die lokal produzierte Energie im Rahmen der Quartiersversorgung selbst nutzen oder Mieter im Rahmen eines Mieter­strom­­modells mit grünem Strom versorgen möchten. 

Immobilien 

Öffentliches Baurecht

Meine Beratungsleistungen im Bereich Immobilien umfassen unter anderem die folgenden Themen­gebiete:

  • Machbarkeitsanalysen 
  • Bauakteneinsicht 
  • Abstimmung mit Verwaltung und Politik
  • Verfahrenswahl 
  • Städtebauliche Verträge
  • (Vorhabenbezogene) Bebauungspläne
  • Ausarbeitung und Formulierung von Anträgen
  • Befreiungen und Abweichungen
  • Bauvorbescheide
  • Baugenehmigungen
  • Nutzungsänderungen
  • Nutzungsuntersagungen
  • Abrissverfügungen
  • Baulanderschließung
  • Brandschutz
  • Standsicherheit
  • Abstandsflächen 
  • Abwehr der Widersprüche, Eilverfahren und Klagen von Nachbarn gegen Bauvorhaben 
  • Abwehr heranrückender Bebauung
  • Immobilienrechtliche Due Diligence
  • Denkmalschutzrecht

Das öffentliche Baurecht regelt in einer Vielzahl von Normen die Zulässigkeit von Bauvorhaben und schränkt dadurch die Baufreiheit von Unternehmen und Privatpersonen ein. 

Kommunen nutzen zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf ihrem Gemeinde­gebiet regelmäßig Flächennutzungs­pläne und Bebauungspläne. Fehlt es an diesen Bauleitplänen, befindet sich ein geplantes Vorhaben ggf. im unbeplanten Innen­bereich oder im planungsrechtlichen Außenbereich. 

In diesem Spannungsfeld aus Planungshoheit und Baufreiheit, aus öffentlichen und privaten Interessen berate und vertrete ich durchsetzungsstark Bau­unter­nehmer, Investoren, Projektentwickler und Privatpersonen, damit diese ihre Vorhaben zeitnah und wirtschaftlich realisieren können. 

Konsensorientierte Zusammenarbeit mit Gemeinden, Verwaltung und Politik ist ein Schlüssel zum Erfolg, um Baurecht für Immobilien zu schaffen.  Eine schlüssige Verhandlungsstrategie ist ein weiterer Grundstein, um Bauprojekte erfolgreich umzusetzen. Hierbei unterstütze ich meine Mandanten – von der ersten Idee bis zur finalen Vermarktung ihrer Immobilie. 

Fingerspitzengefühl und die Stärke, etwaige Konflikte nicht nur juristisch, sondern zuallererst kommunikativ zu lösen, ergänzen mein fachliches und technisches Verständnis. Wenn nötig, setze ich geltendes Recht gerichtlich durch.

Infrastruktur

Fachplanungsrecht & Umweltrecht

Meine Beratungsleistungen im Bereich Infrastruktur umfassen unter anderem die folgenden Themengebiete: 

  • Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen
  • Prüfung von Bedarf und Planungsalternativen
  • Optimierung des Lärmschutzes
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Strategische Umweltprüfung
  • Eisenbahninfrastruktur 
  • Straßenbahnbetriebsanlagen
  • Schutz vor Lärm, Erschütterungen, Elektrosmog
  • Flughafenplanung 
  • Luftverkehrsrecht
  • Nachtflugverbote
  • Wasserstraßenplanung, Häfen
  • Gewässerbau
  • Hochwasserschutz
  • Netzausbau
  • Stromtrassen 
  • Gasleitungen 
  • Bergrecht
  • Enteignungsverfahren
  • Entschädigungsverfahren

Infrastrukturvorhaben müssen vielfältige rechtliche Anforder­ungen einhalten, insbesondere des jeweiligen Fachplanungsrechts. Es umfasst alle Rechtsfragen, die sich bei der Zulassung von Großprojekten in Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren ergeben. Dazu gehören das einzu­haltende Verfahrens­recht sowie diverse materiell-rechtliche Vorgaben. Die Öffent­lich­­­keit ist an diesen Zulassungs­verfahren regelmäßig umfassend zu beteiligen, sie dauern nicht selten mehrere Jahre und sind oft politisch und bei der betroffenen Bevölkerung umstritten. 

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die infolge von Infrastrukturmaßnamen unmittelbar im Wege der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke oder mittelbar durch Immissionen – wie bspw. Lärm oder Erschütterungen – betroffen sind, bedürfen einer frühzeitigen sowie strategischen Beratung und Vertretung. 

In derartigen Fällen geht es zunächst darum, rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und darauf hinzuwirken, dass den Auswirkungen des Infrastrukturvorhabens in der Planfeststellung – etwa durch Erlass von Schutzauflagen – angemessen Rechnung getragen wird. Andernfalls kommt eine Anfechtung des betreffenden Plan­fest­stellungs­beschlusses im Klagewege in Betracht. 

Der Plan­fest­stellung unterliegen Infrastruktur­vorhaben wie bspw. Abfall­deponien, Bahnhöfe, Berg­bau­­vor­haben, Flug­plätze, Gasleitungen, Schienen­wege, Straßen, Stromtrassen und Wasser­straßen. 

Im Bereich Infrastruktur berate und vertrete ich be­troffene Unternehmen, Gemeinden, Landwirte und Privat­personen, bei nach­halt­i­gen Infrastruktur­vor­haben auch Vorhabenträger. Bei meiner Tätigkeit arbeite ich eng mit Ingenieuren, Umweltexperten, Sach­ver­ständigen­ und Planungsbüros zusammen. 

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